Das Ende der Zivilgemeinden
Bis weit in die Zwischenkriegszeit hinein dominiert das bipolare System mit der politischen Gemeinde und den verschiedenen Zivilgemeinden die Gemeindepolitik Turbenthals. Dem Kanton ist diese Zweiteilung der Zuständigkeiten, die in vielen Zürcher Gemeinden anzutreffen ist, schon lange ein Dorn im Auge. Mit dem Gemeindegesetz von 1926 leitet er das Ende dieses Systems ein. Es bestimmt, dass der Regierungsrat nicht mehr lebensfähige Zivilgemeinden aufheben kann.
Regierungsrat ordnet Aufhebung an
Zunächst wollen die Turbenthaler Zivilgemeinden nichts von einer Auflösung wissen. Aber den Regierungsrat beeindruckt das nicht. Am 8. Dezember 1928 beschliesst er, die Zivilgemeinden Landenberg, Neubrunn, Oberhofen, Ramsberg, Seelmatten, Steinenbach, Schmidrüti und Tablat per 1. Januar 1929 aufzuheben. Nun gibt es auf dem Gemeindegebiet Turbenthals nur noch die Zivilgemeinden Turbenthal und Hutzikon. Aber die Zivilgemeinde Turbenthal entscheidet sich nun ebenfalls für ihre Auflösung per 1. Januar 1930.
Aufhebung Zivilgemeinde Hutzikon
Jetzt verbleibt nur noch die Zivilgemeinde Hutzikon, die sich weiterhin gegen ihre Auflösung sträubt. Wiederum ist es der Regierungsrat, den der Widerstand nicht anficht. Er verfügt am 25. April 1930 die Aufhebung der letzten Turbenthaler Zivilgemeinde.
Mehr dazu im Buch "1200 Jahre Turbenthal", S. 215 - 216