Die Besänftigung der fliessenden Gewässer
Die Töss ist immer wieder für schlimme Hochwasser verantwortlich, so 1874, 1876, 1877, 1878 und 1881. Die vielen Überschwemmungen führen beim Kanton und bei den Tösstaler Gemeinden zur Überzeugung, dass der Fluss besänftigt werden muss. Einzelne Verbauungen, die von verschiedenen Gemeinden in die Wege geleitet werden, können keinen nachhaltigen Schutz bieten.
Die Tösskorrektion
Das kantonale Gesetz betreffend die Korrektion der öffentlichen Gewässer und deren Unterhalt aus dem Jahr 1876 schafft die Grundlage, auf der in den folgenden Jahren eine umfassende Tösskorrektion umgesetzt wird. Die Verbauungen führen zu einer markanten Beruhigung.
Korrektion der Dorfbäche
Aber auch die Dorfbäche, die bei Unwetter zu reissenden Flüssen anschwellen, müssen eingedämmt werden. Das geschieht 1883 zunächst mit dem Chämibach, dann mit dem Hutzikerbach, dem Leerütibach und in mehreren Etappen mit dem Chatzenbach.
Mehr dazu im Buch "1200 Jahre Turbenthal", S. 177 - 179