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Grundsteuern

Wird bei der Veräusserung eines Grundstückes ein Gewinn erzielt, ist dieser zu versteuern. Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Objektsteuer, weshalb ausschliesslich der erzielte Gewinn und die Besitzesdauer Bemessungsgrundlagen bilden. Als Gewinn wird jene Wertsteigerung bezeichnet, welche nicht durch Leistungen des Grundeigentümers entstanden ist. Wertzunahmen, welche auf Leistungen des Grundeigentümers zurückzuführen sind, können als Anlagekosten steuermindernd angerechnet werden.

Grundlagen

Steuerpflicht

Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen, welche bei der Veräusserung von Grundstücken einen Gewinn erzielen. Steuerpflichtige haben der Abteilung Steuern innert 30 Tagen nach erfolgter Handänderung die Steuererklärung samt Belegen einzureichen. Diese Frist ist erstreckbar.

Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer

Steuerfälle

  • Gewöhnliche Handänderungen: Kauf, Abtretung
  • Wirtschaftliche Handänderungen: Rechtsgeschäfte, durch welche die Verfügungsgewalt an Grundstücken übertragen wird, wie:
  • Übertragung der Mehrheitsbeteiligung an einer Immobiliengesellschaft
  • Ausübung eines Kaufrechtes zugunsten eines Dritten
  • Dauernde und wesentliche Belastung eines Grundstückes gegen Entgelt (z.B. Ausnützungsübertragung)

Steueraufschub

Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Besteuerung aufgeschoben bei:

  • Eigentumswechsel durch Erbgang, Erbvorbezug oder Schenkung
  • Handänderung unter Ehegatten aus Güterrecht sowie zur Abgeltung ausserordentlicher Beiträge an den Unterhalt der Familie oder scheidungsrechtlicher Ansprüche
  • Landumlegungen und Umstrukturierungen von Unternehmen
  • Verkauf einer dauernd selbst genutzten Liegenschaft, sofern der Erlös innert zwei Jahren in ein gleich genutztes Ersatzgrundstück in der Schweiz investiert wird (Ersatzbeschaffung)

Steuerberechnung Grundstückgewinn - Sicherstellung

Gerne berechnen wir Ihre mutmassliche Grundstückgewinnsteuer für eine allfällige Sicherstellung, sofern Sie in der nahen Zukunft einen Verkauf planen.

Eine Anfrage für die Berechnung der mutmasslichen Grundstückgewinnsteuer sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Verkäuferschaft
  • Name und Anschrift der anfragenden Person und Vollmacht im Falle einer Vertretung der Verkäuferschaft
  • Angabe des Grundstücks, das veräussert werden soll (Katasternummer, Strasse, Ort etc.)
  • Zeitpunkt des Grundstückerwerbs
  • Name und Anschrift der Käuferschaft
  • Verkaufspreis
  • Zeitpunkt der Handänderung (angedachter oder eventuell bereits vereinbarter Termin für Grundbuchanmeldung)
  • Eventuell Vertragsentwurf (Beilage)

Wir bitten Sie, Ihre Anfrage inklusive allfälliger Beilagen entweder per E-Mail an grundsteuernNULL@turbenthal.ch zu senden oder schriftlich einzureichen.

Dateien

Höhe der Grundstückgewinnsteuer