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Patente

Für die Führung einer Gastwirtschaft oder eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes ist ein Patent erforderlich. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
  • Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes
  • Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes

Das entsprechende Gesuch ist mindestens vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bzw. vor dem Anlass einzureichen.

Dateien

Gesuch für ein Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
Gesuch für ein Patent zur Führung eines Klein- und Mittelverkaufsbetriebes
Gesuch für eine Verlängerung der Polizeistunde
Merkblatt Alkoholausschank Turbenthal [pdf, 34 KB]