Handlungsfähigkeitszeugnisse
Mit diesem Zeugnis wird die Handlungsfähigkeit einer Person bestätigt, das heisst, dass diese mündig (volljährig) und urteilsfähig (nicht verbeiständet) ist.
Ein Handlungsfähigkeitszeugnis wird unter anderem benötigt für:
- Erwerb oder Verkauf einer Liegenschaft (Notariat)
- Abschluss eines wichtigen Vertrages
- Geschäftseröffnung
Das Dokument kann über den Online-Schalter der Abteilung Sicherheit bestellt werden.