Navigieren in Turbenthal

Sozialhilfe

Die Abteilung Soziales gewährleistet die persönliche und wirtschaftliche Hilfe für Personen, welche sich in einer Notlage befinden. Die Mitarbeitenden erteilen Auskünfte und Informationen über Hilfs- und Beratungsangebote. Wenn nötig, werden Hilfesuchende auch an spezialisierte Fachstellen vermittelt. Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der Existenz bedürftiger Personen, die Förderung ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit und die Gewährleistung der sozialen und beruflichen Integration.

Wirtschaftliche Hilfe wird gewährt, wenn die eigenen Mittel der oder des Hilfesuchenden für ihren/seinen Lebensunterhalt und den ihrer/seiner Familienangehörigen nicht ausreichen und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Hilfe wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) geleistet.

Für Besprechungen bitten wir Sie, vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Antragsformulare für die Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe können bei der Abteilung Soziales bezogen werden.

Links

Sozialhilfegesetz Kanton Zürich 
Verordnung zum Sozialhilfegesetz Kanton Zürich 
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS