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Parkieren auf dem Gemeindegebiet Turbenthal

Parkieren auf dem Gemeindegebiet Turbenthal – Öffentlicher Grund

Das Parkierungsreglement wurde durch den Gemeinderat am 19. August 2025 auf alle öffentlichen Parkplätze, bei denen keine Sonderregelung besteht, ausgedehnt.


Wann ist eine Parkbewilligung erforderlich?

  • Fahrzeughaltende, welche tagsüber zwischen 07:00 – 19:00 Uhr länger als 6 Std. parkieren
  • Parkierende nachts im ganzen Gemeindegebiet zwischen 19:00 und 07:00 Uhr
     

Eine Parkbewilligung für das Parkieren auf dem Gemeindegebiet kann online über Parkkarten-Online gelöst werden.

Die Preise sind gemäss Gebührentarif der Gemeinde Turbenthal wie folgt:

Art. 36 Parkierung

Für die Parkierung auf öffentlichem Grund werden für alle gemäss Art. 4 des Parkierungsreglements [pdf, 317 KB] Berechtigten folgende Gebühren erhoben

Bewilligungsart Kosten in CHF
Jahresbewilligung  500.00
Monatsbewilligung     50.00
Wochenbewilligung     20.00
Tagesbewilligung        5.00

 

Zum Thema Parkbussen, Bewilligungen und mehr https://krvportal.ch/