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Abstimmungen und Wahlen

Die Kanzlei ist verantwortlich für die Durchführung von Abstimmungen und Wahlen. Am Abstimmungssonntag werden die eingegangenen Zettel durch das Wahlbüro ausgezählt und somit das Abstimmungs- bzw. Wahlresultat ermittelt. Die Resultate der aktuellen Abstimmungen und Wahlen werden im Anschlagkasten beim Gemeindehaus Turbenthal ausgehängt und sowohl auf der Website als auch im Tössthaler publiziert.

So üben Sie lhr Stimmrecht aus

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis in jedem Fall.
  • Verwenden Sie nur die amtlichen Wahl-/Stimmzettel und füllen Sie diese eigenhändig und handschriftlich aus.
  • Das Wahlbüro ist lhnen dankbar, wenn Sie die Abstimmungsbogen nicht auftrennen und einzelne Stimm- und Wahlzettel nicht falzen.

Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • Beachten Sie die Urnenöffnungszeiten und Hinweise zur vorzeitigen Stimmabgabe (siehe unten).
  • Nehmen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis mit und geben Sie ihn an der Urne ab.
  • Legen Sie die Wahl-/Stimmzettel persönlich in die Urne.

Stimmabgabe durch Stellvertretung

  • Sie können sich durch eine andere in lhrem Stimmkreis stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite und geben Sie diesen zusammen mit Ihren Wahl-/Stimmzetteln Ihrer Vertretung mit.
  • Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

Briefliche Stimmabgabe

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite.
  • Legen Sie die Wahl-/Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert und verschliessen Sie es.
  • Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das verschlossene Stimmzettelkuvert ins Antwortkuvert.
  • Achten Sie darauf, dass die nebenstehende Rücksendeadresse durch das Kuvertfenster sichtbar ist.
  • Geben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig zur Post. Wahl-/Stimmzettel, die das Wahlbüro nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Beachten Sie bitte diese Vorschriften, lhre Stimmabgabe könnte sonst ungültig sein.

Urnenöffnungszeiten

Sonntag Ort
10.00 - 11.00 Uhr Turbenthal, Gemeindehaus
09.45 - 10.00 Uhr Seelmatten
10.15 - 10.30 Uhr Neubrunn
10.45 - 11.00 Uhr Oberhofen
10.45 - 11.00 Uhr Bühl
10.00 - 10.15 Uhr Tablat
09.30 - 09.45 Uhr Sitzberg
10.00 - 10.15 Uhr Schmidrüti
   

Vorzeitige Stimmabgabe

Die vozeitige Stimmabgabe ist in der Gemeindeverwaltung in Turbenthal vom Montag bis Freitag vor dem Wahl- / Abstimmungstag während den Schalteröffnungszeiten möglich.

Links

Eidgenössische Wahl- und Abstimmungstermine
Kantonale Wahl- und Abstimmungstermine 
Statistisches Amt Kanton Zürich (Infos zu aktuellen Vorlagen)