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Umzug

Ziehen Sie um oder sind Sie soeben umgezogen? Auch bei einer Adressänderung innerhalb der Gemeinde ist es Pflicht, diese der Gemeinde zu melden.

Bitte melden Sie uns Adressänderungen innerhalb von 14 Tagen und bringen Sie uns Ihren neuen Mietvertrag oder Wohnungsausweis (bei Untermiete: Untermietvertrag) vorbei.

Links

eUmzug - elektronische Umzugsmeldung

Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG)