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Plakatbewilligung

Nach den Bestimmungen von § 26 der kantonalen Signalisationsverordnung vom 21.11.2001 sind im Kanton Zürich die Direktion für Soziales und Sicherheit im Bereich der Autobahnen und Autostrassen und die Gemeindebehörden im Bereich der übrigen Strassen zuständig.

Die Aufstellung von Reklamen und Plakaten auf privatem Grund in Turbenthal bedarf seit dem 01.01.2018 keiner Bewilligung durch die Gemeinde mehr. Die für das Aufstellen verantwortliche Person hat jedoch vorgängig das Einverständnis des Landbesitzers einzuholen und ist dafür verantwortlich, dass die Auflagen des Strassenverkehrsgesetzes eingehalten werden. Plakate auf öffentlichem Grund sind weiterhin bewilligungspflichtig.

Dateien

Gesuchsformular für die Aufstellung von Plakaten und Reklamen
Merkblatt für Plakate oder Reklamen

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