Identitätskarte
Identitätskarte
Ab 2. November 2026 wird die neue biometrische Identitätskarte mit Chip eingeführt. Gleichzeitig bleibt die bisherige Identitätskarte ohne Chip weiterhin erhältlich.
Bis zum 1. November 2026 gelten die bisherigen Bestimmungen. Die bisherige Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin bei der Einwohnerkontrolle Turbenthal beantragt werden.
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger zwischen der bisherigen Identitätskarte ohne Chip und der neuen biometrischen Identitätskarte mit Chip wählen. Der Bezug der biometrischen Identitätskarte ist freiwillig.
Identitätskarte ohne Chip
Die bisherige, nicht-biometrische Identitätskarte bleibt weiterhin erhältlich und kann bei der Einwohnerkontrolle Turbenthal beantragt werden.
Anträge für eine Identitätskarte ohne Chip sind persönlich bei der Einwohnerkontrolle Turbenthal zu stellen. Mitzubringen sind:
- alte Identitätskarte (bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige und einen persönlichen Ausweis wie Pass oder Führerausweis)
- 1 neues Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, 35 x 45 mm). Sie können bereits auch ein ausgedrucktes Foto mitbringen, oder das Foto vorher elektronisch an sicherheit@turbenthal.ch schicken. Das Foto darf nicht älter als 1 Jahr sein.
- Die Fotomustertafel kann unter www.schweizerpass.ch [pdf, 1.5 MB] eingesehen werden.
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können.
- Die Ausstellung dauert in der Regel 7–10 Arbeitstage.
Gebühren
Ausweisart Preis in CHF Gültigkeit
Identitätskarte Erwachsene 70.00 10 Jahre
Identitätskarte Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 35.00 5 Jahre
Biometrische Identitätskarte mit Chip
Ab dem 2. November 2026 kann zusätzlich die neue biometrische Identitätskarte beantragt werden.
Die biometrische Identitätskarte enthält einen Chip. Auf diesem werden unter anderem das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Erfassung der biometrischen Daten erfolgt beim kantonalen Passbüro.
Die biometrische Identitätskarte kann deshalb nicht bei der Einwohnerkontrolle Turbenthal, sondern beim kantonalen Passbüro beantragt werden.
Auch das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte ist beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Identitätskarte mit oder ohne Chip gewünscht wird.
Reisen in die EU: Was gilt?
Gemäss den aktuellen Informationen des Bundes wird eine Verpflichtung zur biometrischen Identitätskarte für EU-Reisen erst im Zusammenhang mit dem angepassten Freizügigkeitsabkommen (FZA) relevant. Dieses ist Teil des neuen Abkommens mit der EU (Paket Schweiz-EU) und noch nicht in Kraft. Im neuen FZA ist festgehalten, dass Identitätskarten, die ein Jahr nach Inkrafttreten des angepassten FZA ausgestellt werden, für Reisen in die EU einen Chip enthalten müssen. Nicht-biometrische Identitätskarten, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum für Reisen in die EU gültig.
Kurz gesagt: Wenn Sie ab dem 2. November 2026 eine neue Identitätskarte benötigen, können Sie weiterhin zwischen einer Identitätskarte mit oder ohne Chip wählen. Wenn Sie häufig mit der Identitätskarte in die EU reisen, empfiehlt der Bund die biometrische Variante. Eine Pflicht dazu besteht ab dem 2. November 2026 jedoch noch nicht.
Notpass
Wenn die Zeit für die Ausstellung einer neuen Identitätskarte nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, einen Notpass zu beantragen. Dieser ist persönlich beim kantonalen Passbüro oder bei der Notpassstelle der Kantonspolizei am Flughafen Zürich zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist dafür nicht notwendig.
Weitere Informationen finden Sie beim Passbüro Zürich.
Links
Passbüro Zürich
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA