Ausländerausweise
Informationen und Formulare erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle oder beim Migrationsamt.
Verlängerungen für die Kurz-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sowie für vorläufig Aufgenommene müssen mindestens 14 Tage vor Ablauf der Kontrollfrist bei der Einwohnerkontrolle durch persönliche Vorsprache verlängert werden. Folgende Dokumente werden benötigt:
- Pass
- Ausländerausweis
- Verfallsanzeige (sollte Ihnen per Post zugestellt werden)
Die Gebühren für die Ausstellung eines Ausländerausweises müssen am Schalter bezahlt werden (die Höhe der Gebühren weichen voneinander ab).