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Adressauskünfte

Aus Datenschutzgründen erteilt die Einwohnerkontrolle keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und nachgewiesen werden können. Des Weiteren wird eine Gebühr verrechnet.

Folgende Auskünfte können erteilt werden:

Einfache Adressauskunft

Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse (wenn die Person noch aktiv in Turbenthal wohnhaft ist), Postleitzahl, Ort, Zuzugsdatum, Wegzugsdatum.

Erweiterte Adressauskunft

Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse (wenn die Person noch aktiv in Turbenthal wohnhaft ist), Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand, Heimatort, Zuzugsdatum, Zuzugsort, Wegzugsdatum, Wegzugsort. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.).

Hat die gesuchte Person die Bekanntgabe ihrer Daten gesperrt, kann ohne Nachweis eines dringlichen Grundes, keine Auskunft erteilt werden.