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Gesuch um Benutzung öffentlicher Grund

Zur Benützung von öffentlichem Grund ist eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch mit Angaben über Ort, Zeit und Zweck ist bei der Abteilung Sicherheit frühzeitig schriftlich einzureichen, mindestens aber vier Wochen vor Nutzungsbeginn.

Gesuch um Benutzung öffentlicher Grund.pdf [pdf, 304 KB]

Preis: gratis