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Formular Einzugs- und Auszugsmeldung Drittmeldepflicht

Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende (Dritte) melden der Gemeinde den Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden. Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) §8

Sie können die Meldung direkt hier online generieren.

 

    Preis: gratis