Formular Einzugs- und Auszugsmeldung Drittmeldepflicht
Vermietende, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgebende (Dritte) melden der Gemeinde den Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden. Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) §8
Sie können die Meldung direkt hier online generieren.
Preis: gratis