Parkieren auf dem Gemeindegebiet Turbenthal
Parkieren auf dem Gemeindegebiet Turbenthal – Öffentlicher Grund
Das Parkierungsreglement wurde durch den Gemeinderat am 19. August 2025 auf alle öffentlichen Parkplätze, bei denen keine Sonderregelung besteht, ausgedehnt.
Wann ist eine Parkbewilligung erforderlich?
- Fahrzeughaltende, welche tagsüber zwischen 07:00 – 19:00 Uhr länger als 6 Std. parkieren
- Parkierende nachts im ganzen Gemeindegebiet zwischen 19:00 und 07:00 Uhr
Eine Parkbewilligung für das Parkieren auf dem Gemeindegebiet kann online über Parkkarten-Online gelöst werden.
Die Preise sind gemäss Gebührentarif der Gemeinde Turbenthal wie folgt:
Art. 36 Parkierung
Für die Parkierung auf öffentlichem Grund werden für alle gemäss Art. 4 des Parkierungsreglements [pdf, 317 KB] Berechtigten folgende Gebühren erhoben
| Bewilligungsart | Kosten in CHF |
|---|---|
| Jahresbewilligung | 500.00 |
| Monatsbewilligung | 50.00 |
| Wochenbewilligung | 20.00 |
| Tagesbewilligung | 5.00 |
Zum Thema Parkbussen, Bewilligungen und mehr https://krvportal.ch/