Parkieren auf dem Gemeindegebiet Turbenthal
Parkieren auf dem Gemeindegebiet Turbenthal – Öffentlicher Grund
Das Parkierungsreglement wurde durch den Gemeinderat am 19. August 2025 auf alle öffentlichen Parkplätze, bei denen keine Sonderregelung besteht, ausgedehnt.
Fahrzeughaltende, welche tagsüber länger als sechs Stunden oder nachts zwischen 19:00 Uhr und 07:00 Uhr auf den öffentlichen Parkplätzen parkieren, müssen eine Parkbewilligung lösen
Eine Parkbewilligung für das Parkieren auf dem Gemeindegebiet kann online über Parkkarten-Online gelöst werden.
Die Preise sind gemäss Gebührentarif der Gemeinde Turbenthal wie folgt:
Art. 36 Parkierung
Für die Parkierung auf öffentlichem Grund werden für alle gemäss Art. 4 des Parkierungsreglements [pdf, 317 KB] Berechtigten folgende Gebühren erhoben
| Bewilligungsart | Kosten in CHF |
|---|---|
| Jahresbewilligung | 500.00 |
| Monatsbewilligung | 50.00 |
| Wochenbewilligung | 20.00 |
| Tagesbewilligung | 5.00 |
Zum Thema Parkbussen, Bewilligungen und mehr https://krvportal.ch/