Vereinsschaukasten
Benützungsregeln für den Vereins-Schaukasten beim Gemeindehaus
Die Gemeinde Turbenthal stellt den Vereinen und beschränkt auch Organisationen, welche
einen öffentlichen Zweck erfüllen, einen Schaukasten beim Gemeindehaus zur Verfügung.
Für dessen Nutzung gelten folgende Regeln:
- Der Schaukasten steht primär den ortsansässigen Vereinen zur Verfügung
- Organisationen, welche einen öffentlichen Zweck erfüllen, können den Schaukasten ebenfalls benützen, sofern genügend Platz vorhanden ist
- Es dürfen nur Plakate ausgehängt werden, welche auf Veranstaltungen hinweisen (Daueraushänge mit Vereinsbeschrieben, Trainingsplänen usw. sind nicht erlaubt)
- Das Format des Aushangs ist auf A4 beschränkt
- Der Aushang ist maximal 1 Monat vor dem Anlass möglich
- Der Aushang ist durch den Verein oder die Organisation nach erfolgtem Anlass zu entfernen
- Der Schlüssel für den Schaukasten ist bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Sicherheit, zu beziehen und dort wieder zurückzugeben
Wir danken Ihnen für die Einhaltung dieser Benützungsregeln.