Steuern (Juristische Personen)
Die Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen gelten neben den Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen als Hauptsteuern. Die Abteilung Steuern ist unter anderem für die Führung des Steuerregisters und für die Erstellung Ihrer Steuerrechnungen zuständig. Zudem führen wir das Inkassoverfahren der Staats- und Gemeindesteuern.
Für den Versand der Steuererklärung und deren Einschätzung ist das Kantonale Steueramt Zürich zuständig.
Kantonales Steueramt Zürich (Juristische Personen)
Steuerrechnung
Die provisorische Rechnung für das laufende Jahr erhalten Sie im Februar. Ändert sich der Gewinn im laufenden Jahr, so haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, eine neue Steuerrechnung ausstellen zu lassen, welche die veränderte Situation berücksichtigt. Bitte teilen Sie uns den mutmasslichen Gewinn und das Kapital telefonisch oder per E-Mail an steuern@turbenthal.ch mit.
Fristerstreckung
Das Fristerstreckungsgesuch finden Sie im untenstehenden Link.
Mit diesem Formular können Sie bis Ende September eine Fristerstreckung für die Einreichung der Steuererklärung von juristischen Personen bis 30. November beantragen. Fristerstreckungsgesuche für eine weitere Fristerstreckung müssen über den Postweg an untenstehende Adresse geschickt werden. Sie können nur ausnahmsweise und bei Vorliegen von ausserordentlichen Gründen bewilligt werden.
Fristerstreckung (Juristische Personen)
Domizilwechsel
Domiziländerungen müssen dem Handelsregisteramt gemeldet werden:
Steuerbefreiung
Stiftungen und Vereine, die gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen, können ein Gesuch um Steuerbefreiung einreichen.
Ein Verein ist dann gemeinnützig, wenn er öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgt und der Gewinn und das Kapital ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet sind. Ob ein Verein diese Kriterien erfüllt, wird durch das Kantonale Steueramt Zürich geprüft. Es ist ein schriftliches Gesuch mit folgenden Belegen einzureichen:
- Statuten
- Gründungsprotokoll
- evtl. Rechnungsbücher der letzten drei Jahre
Das Gesuch ist an das Kantonale Steueramt Zürich (Dienstabteilung Recht) zu richten:
Kantonales Steueramt Zürich (Dienstabteilung Recht)
Ist eine Steuerbefreiung bereits in einem anderen Kanton erfolgt, so gelangt ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung. Reichen Sie den Antrag mit den letzten zwei Geschäftsabschlüssen sowie den Vereinsstatuten bzw. der Stiftungsurkunde und einer Kopie der Verfügung der Steuerbefreiung an die oben aufgeführte Adresse ein.
Ist eine Vorsorgeeinrichtung bereits in einem anderen Kanton steuerbefreit, so gelangt ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung. Reichen Sie den Antrag mit dem Grundbuchauszug von jeder Liegenschaft und einer Kopie der Verfügung der Steuerbefreiung des Sitzkantons an die oben aufgeführte Adresse ein.