Asylfürsorge
Jede Gemeinde im Kanton Zürich ist verpflichtet, eine bestimmte Anzahl Personen aus dem Asylbereich aufzunehmen. Seit dem 1. Juli 2024 beträgt die Zuweisungsquote 16 Asylsuchende auf 1000 Einwohner bzw. Einwohnerinnen.
Die Abteilung Soziales ist für die Unterbringung, Betreuung und finanzielle Unterstützung der zugewiesenen Asylsuchenden verantwortlich. Diese sind entweder in gemeindeeigenen Liegenschaften oder in von der Sozialbehörde gemieteten Wohnungen untergebracht.