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Baubewilligungsverfahren

Die Abteilung Hochbau berät Sie gerne, welche baurechtlichen Rahmenbedingungen Sie bei Ihrem Bauvorhaben sowie bei der Einreichung des Baugesuches beachten müssen. Wir empfehlen Ihnen eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme.

Wir sind für die Abwicklung des gesamten Baubewilligungsverfahrens von der Gesuchseinreichung bis zur Erteilung der Baubewilligung verantwortlich. Dazu gehört auch die Koordination mit den Kantonalen Amtsstellen sowie weiteren Beteiligten. Zudem veranlasst sie die Durchführung sämtlicher bau- und feuerpolizeilichen Kontrollen.

Die eingereichten Projekte im ordentlichen Verfahren liegen nach der Ausschreibung während 20 Tagen bei der Abteilung Hochbau zur Einsichtnahme auf. Begehren um Zustellung des baurechtlichen Entscheides sind bis zum Ablauf der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Hochbau, Tösstalstrasse 56, 8488 Turbenthal, schriftlich einzureichen. Wer das Begehren nicht fristgerecht stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314 – 316 PBG).

Neu - eBaugesucheZH

Mit eBaugesucheZH wird der Baubewilligungsprozess im Kanton Zürich vereinfacht und elektronisch abgewickelt.  Ab 1. Mai 2024 sind die Baugesuche elektronisch einzureichen und zu bearbeiten. Elektronische Baugesuche liegen nicht mehr bei der Gemeinde zur Einsicht auf, sondern können ausschliesslich unter https://portal.ebaugesuche.zh.ch/ eingesehen werden. 

 

Gemeindeingenieur und Geometer

Ingesa AG
Florahof 5a
8353 Elgg
Website: www.ingesa.ch

 

Dateien

Adress- und Telefonverzeichnis Baubewilligungsverfahren
Übersicht Baubewilligungsverfahren [pdf, 108 KB]

Links

Elektronische Baugesuche / Kanton Zürich (zh.ch)