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Rückschnitt Hecken, Bäume und Sträucher

Die Gemeinde Turbenthal bittet alle Grundstückbesitzer/innen zu überprüfen, ob die Bepflanzungen den gesetzlichen Vorgaben nach Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) vom 17. April 2019 entsprechen.

Werden diese verletzt, sind die Bepflanzungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (siehe Abbildung) bis zum 20. Oktober 2026 zurückzuschneiden.

Gemäss der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) müssen Bäume und Sträucher so unter der Schere gehalten werden, dass sie im Verlauf ihres natürlichen Wachstums nicht über die Strassen- und Gehweggrenze hinausragen. Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der bestehenden Strasse ein Lichtraumprofil von 4.5 m zu wahren, bei Fuss- und Gehwegen 2.65 m. Diese Lichtraumprofile sind vom Grundeigentümer dauernd freizuhalten. Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten. In diesen Bereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 80 cm nicht überschreiten. Beachten Sie, dass Hausnummern und Signalisationen immer gut sichtbar sind. Strassenbeleuchtung und Hydranten dürfen nicht durch Pflanzenwuchs verdeckt werden.

Den öffentlichen Strassen gleichgestellt sind private Strassen und Gehwege. Die Gemeindebehörde behält sich vor, im Falle der Missachtung dieser Vorschriften die erforderlichen Anordnungen auf Kosten des Säumigen zu treffen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Gemeinde Turbenthal
Abteilung Sicherheit

 

Mitteilung: Rückschnitt Hecken, Bäume und Sträucher [pdf, 179 KB]