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Wochenaufenthalt in der Gemeinde Turbenthal für Studierende - Neuanmeldung oder Verlängerung

Dieses Formular richtet sich nur an Personen, welche aufgrund eines Studiums oder einer Ausbildung Wochenaufenthalter in der Gemeinde Turbenthal sind. Falls Sie aus einem anderen Grund einen Wochenaufenthalt in Turbenthal begründen, kehren Sie bitte zurück zum Online Schalter, um zum entsprechenden Formular zu gelangen. 

Wenn Sie in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter/in sind, benötigen Sie einen Aufenthaltsausweis. Mit diesem Dokument, welches auf ein Jahr oder länger befristet ist, können Sie sich in der Aufenthaltsgemeinde anmelden. Nach Ablauf der Frist muss ein neuer Aufenthaltsausweis ausgestellt werden.

Rechtliche Aufklärung

Mit diesem Webformular prüft die Gemeinde, ob eine allfällige Meldepflicht oder Steuerpflicht am Ort des Wochenaufenthaltes besteht. Gesetzliche Grundlagen der Datenbeschaffung sind § 6 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) vom 1. Januar 2016 sowie §§ 3 ff. des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 und § 29 der Verordnung vom 1. April 1998 zum Steuergesetz.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie verpflichtet sind, die Fragen wahrheitsgemäss zu beantworten und dass Sie zum Nachweis Ihrer Angaben verpflichtet werden können (§ 6 MERG sowie §§ 132 ff. Steuergesetz).

Der Fragebogen entstand in Zusammenarbeit zwischen dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich, dem Verband der Gemeindesteuerämter des Kantons Zürich, dem Steueramt der Stadt Zürich sowie dem Kantonalen Steueramt (November 2000).

Preis: CHF 30.00

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