Alimentenhilfe
Werden Ehegatten- und/oder Kinderalimente nicht vollumfänglich, verspätet oder gar nicht bezahlt, kann das Inkasso einer Alimentenhilfestelle übertragen werden. Bei Kinderalimenten besteht zusätzlich allenfalls die Möglichkeit einer Alimentenbevorschussung. Das Amt für Jugend und Berufsberatung erfüllt für die Gemeinden diese Aufgabe.
Weitere Informationen zur Alimentenhilfe finden Sie auf der Website des Amts für Jungend und Berufsberatung (Bezirke Winterthur und Andelfingen).
Reglemente/Verordnungen
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Verordnung über die Alimentenhilfe