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Individuelle Prämienverbilligung

Die Sozialversicherungsanstalt SVA Zürich ermittelt aufgrund der Steuerfaktoren, wer Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) hat. Die SVA schickt den betreffenden Personen ein vorgedrucktes Antragsformular.

Mit dem Onlinerechner https://svazurich.ch/online-services/rechner.html können Sie selber prüfen, ob Sie Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben oder nicht. Sind Sie der Ansicht, dass ein solcher besteht, haben aber kein Antragsformular erhalten, dann melden Sie sich bitte direkt bei der SVA.

 

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SVA Zürich