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Asylfürsorge

Jede Gemeinde im Kanton Zürich ist verpflichtet, eine bestimmte Anzahl Personen aus dem Asylbereich aufzunehmen. Seit dem 1. Juni 2023 beträgt die Zuweisungsquote 13 Asylsuchende auf 1000 Einwohner bzw. Einwohnerinnen.

Die Abteilung Soziales ist für die Unterbringung, Betreuung und finanzielle Unterstützung der zugewiesenen Asylsuchenden verantwortlich. Diese sind entweder in gemeindeeigenen Liegenschaften oder in von der Sozialbehörde gemieteten Wohnungen untergebracht.

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Asylfürsorgeverordnung