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Handlungsfähigkeitszeugnisse

Mit diesem Zeugnis wird die Handlungsfähigkeit einer Person bestätigt, das heisst, dass diese mündig (volljährig) und urteilsfähig (nicht verbeiständet) ist.

Ein Handlungsfähigkeitszeugnis wird unter anderem benötigt für:

  • Erwerb oder Verkauf einer Liegenschaft (Notariat)
  • Abschluss eines wichtigen Vertrages
  • Geschäftseröffnung

Das Dokument kann über den Online-Schalter der Abteilung Sicherheit bestellt werden.