Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Sträuchern
Die Gemeinde Turbenthal bittet alle Grundstückbesitzer/innen zu überprüfen, ob die Bepflanzungen den gesetzlichen Vorgaben nach Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) vom 17. April 2019 entsprechen. Werden diese verletzt, sind die Bepflanzungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (siehe Abbildung) bis zum 17. April 2026 zurückzuschneiden.