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Schweizerischer Verband der Friedensrichter und Vermittler
Verband der Friedensrichter und Friedensrichterinnen des Kantons Zürich

Gemeindeverwaltung
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Urs Kasser
Schulstrasse 3
8488 Turbenthal
Telefon P 052 385 43 01
ugkasser@hotmail.com

Aufgabenbereiche

In allen Fällen führt der Friedensrichter als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leitet die Verhandlungen bei:

• 

Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten
(Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag, etc.)

•  Arbeitsrechtliche Klagen
(Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnisse, etc.)
Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
Unterhaltsklagen

Erbrechtliche Klagen
(Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen, etc.)

• 

Nachbarschaftsklagen
(Klagen betreffend Einhaltung der Grenzabstände von Sträuchern, Bäumen und Zäunen, Einfriedungen, etc.)

Ausnahmen

Der Friedensrichter ist nicht zuständig bei:

• 

Scheidungs- und Trennungsklagen. Diese sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.

•  Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Diese Klagen sind direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am jeweiligen Bezirksgericht zu richten.
Zuständig für Ehrverletzungsklagen ist die Staatsanwaltschaft.

Audienzen, Auskünfte

Der Friedensrichter erteilt auch Auskunft auf Fragen, die das Vorgehen bei Klagen, Begehren, etc. betreffen.