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Urs Kasser
Schulstrasse 3
8488 Turbenthal
Telefon P 052 385 43 01
ugkasser@hotmail.com
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| Aufgabenbereiche
In allen Fällen führt der Friedensrichter als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leitet die Verhandlungen bei:
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Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten
(Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag, etc.)
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Arbeitsrechtliche Klagen
(Lohn, Überzeit, Kündigung, Arbeitszeugnisse, etc.) |
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Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen |
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Unterhaltsklagen |
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Erbrechtliche Klagen
(Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen, etc.)
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Nachbarschaftsklagen
(Klagen betreffend Einhaltung der Grenzabstände von Sträuchern, Bäumen und Zäunen, Einfriedungen, etc.) |
Ausnahmen
Der Friedensrichter ist nicht zuständig bei:
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Scheidungs- und Trennungsklagen. Diese sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen. |
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Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Diese Klagen sind direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am jeweiligen Bezirksgericht zu richten. |
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Zuständig für Ehrverletzungsklagen ist die Staatsanwaltschaft. |
Audienzen, Auskünfte
Der Friedensrichter erteilt auch Auskunft auf Fragen, die das Vorgehen bei Klagen, Begehren, etc. betreffen.
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